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Zahlungsfreie Medikamente / Arzneimittel
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen verunsichern viele Verbraucher. Besonders die Arzneimittelkosten können das Budget empfindlich belasten. Zuzahlungsfreie Medikamente können helfen, die Kosten für Arzneimittel zu reduzieren. Belastungsfreien Medikamenten liegt das 2006 verabschiedete Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) zugrunde. Es erlaubt dem Spitzenverband der Krankenkassen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Bisher galt: Egal, ob der Arzt ein preisgünstiges oder teures Medikament verschreibt, die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR je Packung.
So müssen diese Medikamente genau denselben Wirkstoff in identischer Dosis enthalten, wie vergleichbar teurere Arzneimittel derselben Art. Sie müssen bedeutend günstiger sein und mindestens 30 Prozent unter dem Erstattungshöchstbetrag liegen. Außerdem spielt noch eine Rolle,ob die Krankenkasse trotz des günstigeren Preises für das Medikament trotzdem noch Geld sparen kann, obwohl der Patient keine Zuzahlung dafürleistet. Das heißt, der Hersteller muss das Medikament von vorne herein sehr günstig anbieten, damit die Kassen entlastet werden.
Je nach Präparat und Zuzahlungsbeitrag lässt sich hier richtig Geld sparen. Gerade Patienten, die regelmäßig auf die Einnahme von teuren Medikamenten angewiesen sind, sollten sich unbedingt schon bei der Verschreibung durch den Arzt erkundigen, ob es zuzahlungsfreie Alternativen ihrer Medikamente gibt. Aber auch die Apotheken sind eine gute Anlaufstelle. Apotheker sind immer auf dem neuesten Stand, was die sich laufend ändernden Listen mit zuzahlungsfreien Medikamenten betrifft. Ein guter Apotheker berät seine Kunden schon von sich aus und weist auf günstigere Präparat.
Aber auch bei der Krankenkasse können unter Umständen Arzneimittelkosten gespart werden. Manche Kassen bieten ein Rabattsystem für ihre Kunden an, wodurch diese die anfallenden Zuzahlungsbeträge für bestimmte Medikamente nur anteilsmäßig oder gar nicht bezahlen müssen. Es lohnt sich auf jeden Fall, bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob sie solch ein Rabattsystem anbietet.
Auch das Sammeln aller Quittungen über Medikamentenzuzahlungen und Praxisgebühren lohnt sich. Denn nach überschreiten der Belastungsgrenze für das laufende Kalenderjahr werden Patienten auf Antrag komplett von Zuzahlungen befreit. Die Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent vom Bruttoeinkommen, bei chronisch Kranken sogar nur ein Prozent.
Ihr Team von der Ausschreibungsplattform med2u
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